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Sicherheitstechnisches Zentrum

Seit 1998 sind wir ein sicherheitstechnisches Zentrum gemäß Gewerbeordnung.

Seit 1998 sind wir ein sicherheitstechnisches Zentrum gemäß Gewerbeordnung. 1999 erfolgte die Genehmigung als Sicherheitstechnisches Zentrum gemäß Zentrumsverordnung durch das Zentralarbeitsinspektorat.

Was ist ein sicherheitstechnisches Zentrum?

Das Zentrum ist eine Zusammenfassung einzelner Teileinheiten der sicherheitstechnischen Betreuung. Darunter fallen die Beratung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Sicherheitsvertrauenspersonen und Belegschaftsorganen auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung, die Unterstützung der Arbeitgeber bei der Erfüllung ihrer Pflichten auf diesem Gebiet sowie die für die fachliche Leitung des Zentrums notwendigen Koordinations- und Leitungstätigkeiten.

Die Voraussetzungen für den Betrieb eines Sicherheitstechnischen Zentrums (STZ) finden sich in § 75 ASchG. Die Verordnung über Sicherheitstechnische Zentren (STZ-VO) enthält nähere Bestimmungen über das Personal, die Räumlichkeiten und die Ausstattung (Fachliteratur, Geräte etc..)

Die wichtigsten Voraussetzungen für den Betrieb eines Sicherheitstechnischen Zentrums (STZ) sind:

  • Die fachliche Leitung muss einer Sicherheitsfachkraft übertragen werden, die die sicherheitstechnische Betreuung hauptberuflich, mindestens aber im Ausmaß von 20 Stunden wöchentlich, ausübt.
  • Im Zentrum müssen weitere Sicherheitsfachkräfte beschäftigt werden, sodass gewährleistet ist, dass das Zentrum regelmäßig eine sicherheitstechnische Betreuung im Ausmaß von mindestens 70 Stunden wöchentlich ausüben kann.
  • Im Zentrum müssen das erforderliche Fach- und Hilfspersonal beschäftigt werden.
  • Das sicherheitstechnische Zentrum muss über die Arbeitnehmerschutzvorschriften, über die für die Tätigkeit des Zentrums maßgeblichen Normen sowie die erforderliche einschlägige periodische und nichtperiodische Fachliteratur verfügen.
  • Das sicherheitstechnische Zentrum muss über die notwendigen Geräte zur Durchführung von Messungen auf dem Gebiet des Arbeitnehmerschutzes verfügen.

Ausstattung eines sicherheitstechnische Zentrums

Zur Mindestausstattung eines sicherheitstechnische Zentrum gehören Geräte oder kombiniertes Gerät

  • zur Messung der Beleuchtungsstärke und der Leuchtdichte
  • geeignet für die Messung der Behaglichkeitsbedingungen von Luftfeuchte, Lufttemperatur und Luftgeschwindigkeit
  • Schallpegelmesser mit Prüfschallquelle, geeignet für die Messung des A-Bewerteten energieäquivalenten Dauerschallpegels
  • Prüfröhrchenpumpe mit Prüfröhrchenöffner für Prüfröhrchen zur Kurzzeitmessung


HEALTH CONSULT Sicherheitstechnik GmbH erfüllt alle Voraussetzungen eines Sicherheitstechnischen Zentrums.