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Neues aus der Gesetzeswelt
Neues aus der Gesetzeswelt
Grenzwerte Anpassung - Erlass des Arbeitsinspektorats
Das Zentralarbeitsinspektorat hat einen Erlass bezüglich geänderter Arbeitszeiten veröffentlicht. Die Vorgaben bzgl. Beurteilungszeitraum von 8 Stunden für die Exposition wird durch geänderte Arbeitszeitmodelle in einigen Fällen (z.B. Schicht- und Wechseldienst, Überstunden) überschritten.
Um den Arbeitnehmerschutzvorschriften Rechnung zu tragen, muss der Schutz der Arbeitnehmer auch bei den geänderten Expositionsszenarien gewährleistet werden. Der Erlass erläutert das Vorgehen zur Anpassung von Grenzwerten chemischer Arbeitsstoffe, von Vibrationen und optischer Strahlung bei verlängerten Arbeitszeiten.
Genaue Informationen und Berechnungen finden Sie hier: Arbeitsinspektorat - Anpassung von Grenzwerten
Aerosolpackungslagerungsverordnung ("Lagerung von Spraydosen")
Die Aerosolpackungslagerungsverordnung - APLV trat mit Ende 2018 in Kraft, gleichzeitig trat die Druckgaspackungslagerungsverordnung 2002 - DGPLV 2002 außer Kraft!
In der APLV ist die Lagerung von Aerosolpackungen geregelt. Diese Verordnung gilt für die Lagerung von Aerosolpackungen im Sinne der Aerosolpackungsverordnung 2017, BGBl. II Nr. 200/2017, in der jeweils geltenden Fassung, bis zu einer Lagermenge von nicht mehr als 5000 kg Nettogewicht pro Brandabschnitt in Arbeitsstätten.
Sollten Sie in Ihrem Unternehmen Spraydosen gelagert haben, kontaktieren Sie Ihre HEALTH CONSULT Sicherheitsfachkraft für genauere Informationen!
Die wichtigsten Punkte der Verordnung sind im 2. Abschnitt - Lagerbestimmungen zu finden: APLV-Aerosolpackungslagerungsverordnung
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