Sicherheitstechnik

damit sicher wirklich sicher wird!

Änderung der Arbeitsstättenverordnung

Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte / Änderungen zusammen gefasst!

Verkehrswege

Es ist dafür zu sorgen, dass Verkehrswege möglichst eben, ausreichend tragfähig und sicher befestigt sind. Bei jeder Witterung gefahrlos benützbar und so beleuchtbar sind, dass die Beleuchtungsstärke innerhalb von Gebäuden mind. 30 Lux beträgt (durch die Beleuchtungseinrichtung darf keine Blendung erfolgen und eine Verwechslung mit Signalen muss ausgeschlossen sein).

Fluchtwege, gesicherte Fluchtbereiche, Notausgänge

Arbeitsstätten sind so zu gestalten, daß von jedem Punkt der Arbeitsstätte aus nach höchstens 10 Meter ein Verkehrsweg erreicht wird.
Liegen keine anderen Gefährdungen als durch Brandeinwirkung vor und ist in jedem Geschoß ein weiterer und möglichst entgegengesetzt liegender Ausgang vorhanden (ins Freie, in gesicherten Fluchtbereich oder in einen anderen Brandabschnitt), kann die Fluchtweglänge wie folgt abweichend betragen:

  • höchstens 50 Meter bei Räumen mit einer Raumhöhe von mindestens 10 Meter sowie bei Räumen mit einer Raumhöhe von mindestens 5 Meter wo eine automatische Brandmeldeanlage vorhanden ist (mind. Schutzumfang Brandabschnittschutz mit Rauchmeldern)
  • höchstens 70 Meter bei Vorhandensein einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage sowie bei Räumen mit einer Raumhöhe von mindestens 10 Meter wo eine automatische Brandmeldeanlage vorhanden ist (mind. Schutzumfang Brandabschnittschutz mit Rauchmeldern)

Sind überwiegend ortsunkundige Personen (z.B. Kunden) auf den Fluchtweg angewiesen, ist durch geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass die Gefahr rechtzeitig wahrgenommen werden kann und das rasche und sichere Verlassen der Arbeitsstätte möglich ist.

Abmessungen von Fluchtwegen und Notausgängen

Notausgänge müssen folgende nutzbare Mindestbreite aufweisen:

  • 1. für höchstens 40 Personen: 0,8m
  • 2. für höchstens 80 Personen: 0,9m
  • 3. für höchstens 120 Personen: 1m
  • 4. bei mehr als 120 Personen erhöht sich die Breite für je weitere 10 Personen um jeweils 0,1m

Liegen zwei Notausgänge im Abstand von max. 20cm nebeneinander, gelten sie als ein Notausgang.

Gerne halten wir Sie mit Informationen, Neuerungen am Laufenden, kontaktieren Sie uns hier

 

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