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Wie wird die Präventionszeit berechnet?
Für Arbeitnehmer, an Büroarbeitsplätzen sowie an Arbeitsplätzen mit vergleichbaren Gefährdungen und Belastungen (z.B. Bankschalter, Hotelrezeption, Unternehmensberatung) beträgt die Präventionszeit 1,2 Std pro Arbeitnehmer und Jahr. Für sonstige Tätigkeiten1,5 h pro Arbeitnehmer und Jahr (ASchG § 82a). Weiters gibt es Zuschläge für Nachtarbeit von 0,5 h. Das Ergebnis in Stunden wird dabei pro Arbeitsstätte gerundet.
Zuletzt aktualisiert am 2016-07-05 von Gerold Madlmayr.
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