Seminare Sicherheitstechnik
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Wie ist die Aufteilung zwischen Sicherheitstechnik und Arbeitsmedizin?
Von der errechneten Präventionszeit sind mindestens 40% der Sicherheitstechnik zuzuordnen, mindestens 35% der Arbeitsmedizin und die restlichen 25% sind frei wählbar bzw. sonstigen geeigneten Fachleuten (z.B. Arbeitspsychologen) zuzuordnen (ASchG § 82a Abs. 5)
Erfahrungsgemäß vergeben produzierende Betriebe sowie Unternehmen mit einem erhöhten Gefahrenpotential den frei wählbaren Anteil an die Sicherheitstechnik.
Zuletzt aktualisiert am 2016-06-10 von Gerold Madlmayr.
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