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Wer ist für die Einhaltung der ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen verantwortlich?
Dafür sind Arbeitgeber verantwortlich. Handelt es sich dabei um eine juristische Person, so sind grundsätzlich die zur Vertretung nach außen berufenen Organe (zum Beispiel handelsrechtliche Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen) verantwortlich (ASchG § 3).
Nur unter sehr strengen Voraussetzungen kann die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung für die Einhaltung von Vorschriften auch anderen Personen übertragen werden (verantwortliche Beauftragte).
Zuletzt aktualisiert am 2016-06-10 von Gerold Madlmayr.
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