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Ist für mein Unternehmen das Begehungsmodell ausreichend?
Für Arbeitsstätten von 1-10 Arbeitnehmern ist eine Begehung mindestens einmal in zwei Kalenderjahren durch eine Sicherheitsfachkraft und einen Arbeitsmediziner gesetzlich vorgeschrieben. Für Unternehmen mit 11 – 50 Arbeitnehmern ist dies mindestens einmal im Kalenderjahr vorgeschrieben (AschG § 77a).
Zuletzt aktualisiert am 2016-06-10 von Gerold Madlmayr.
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