Seminare Sicherheitstechnik

damit sicher wirklich sicher wird!

Ist eine Bestellung von Sicherheitsfachkräften (sicherheitstechnische Betreuung) notwendig?

Gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG § 73) ist eine sicherheitstechnische Betreuung für alle Unternehmen, die Arbeitnehmer beschäftigen, gesetzlich verpflichtend.

Zuletzt aktualisiert am 2016-07-05 von Gerold Madlmayr.

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