Seminare Sicherheitstechnik
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Benötigt mein Unternehmen eine Arbeitsplatzevaluierung (Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument)?
Analog zur sicherheitstechnischen Betreuung benötigt jedes Unternehmen in dem Arbeitnehmer beschäftigt werden eine Arbeitsplatzevaluierung (Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente). In dieser müssen u.a. Gefahren, technische Prüfpflichten, gefährliche Arbeitsstoffe, Unterweisungen usw. schriftlich dokumentiert werden (ASchG § 4 und 5 sowie DOK-VO). Diese Dokumente werden regelmäßig vom Arbeitsinspektorat kontrolliert. Erstevaluierungen von Arbeitsstätten dürfen nicht in der Präventionszeit durchgeführt werden, da dies keine Beratung des Arbeitgebers darstellt (ASchG §77).
Zuletzt aktualisiert am 2016-06-10 von Gerold Madlmayr.
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